Rechtsprechung
AG Neumünster, 18.03.2010 - 32 C 203/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 46 TKG; § 935 ZPO
Kein Rechtsschutzbedürfnis, Sperrung des Telefonanschlusses per einstweiliger Verfügung aufheben zu lassen - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Freischaltung von gesperrtem Telefonanschluss nur im Hauptsacheverfahren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Freigabe von gesperrtem Telefonanschluss im Eilverfahren nur bei Existenzgefährdung
- peter-kehl.de (Rechtsprechungsübersicht)
Einstweilige Verfügung für Telefonanschluss?